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Dienstwagen in der Entgeltabrechnung
... damit der Fiskus nicht zu viel kassiert

Bei der Entgeltabrechnung von Dienstwagen denken die Meisten immer erst an Steuern, die nachgezahlt werden müssen. Aber genauso häufig gibt es die anderen Fälle, bei denen die Steuern zu hoch sind, also zu viel gezahlt wird. Zum Beispiel, weil die privaten Anteile bei der Dienstwagennutzung falsch bewertet werden oder weil bei E-Fahrzeugen die vielen Steuervorteile nicht bekannt sind oder (aktuell) die Berücksichtigung der Homeoffice-Zeiten vergessen wurde...

Entgeltabrechner, Fuhrparkverantwortliche und Dienstwagennutzer sind daher gut beraten, die Modalitäten der Dienstwagenbesteuerung und ihre zahlreichen Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen zu kennen. In diesem Seminar gewinnen Sie das Know-how dazu.

Inhalte

Dienstwagenüberlassung - Ein Kurzüberblick

  • Wechselbezüge und Schnittstellen des Arbeitsrechts zur Entgeltabrechnung
  • Begriff des Dienstwagens
  • Arbeitsvertragliche Gestaltung
  • Dienstwagenüberlassungsvertrag und Car Policy
  • Überlassung zur Privatnutzung / Gelegentliche Nutzung
  • Nutzungsverbote durch den Arbeitgeber
  • Haftung des Mitarbeiters für Beschädigungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundlagen und Methoden der Dienstwagenbesteuerung

  • Rechtsgrundlagen der Dienstwagenbesteuerung
     ◦   Einkommenssteuergesetz (EStG) und Lohnsteuerrichtlinien (LStR)
  • Begriffe der Dienstwagenbesteuerung
  • Ermittlung des geldwerten Vorteils
    • Ermittlungsmethoden: Pauschalversteuerung u. Fahrtenbuchmethode
      • Pauschalversteuerung: 1%-Methode
      • Listenpreis u. Sonderausstattung
      • 0,5 und 0,25 Prozent-Methode bei Elektro- u. Hybridelektrofahrzeugen
      • Fahrtenbuch-Methode (Mindestangaben, Elektronisches Fahrtenbuch, Fahrtenschreiber, Aufzeichnungserleichterungen, Halbierung der Bemessungsgrundlage bei Elektro- u. Hybridelektrofahrzeugen)
    •  Wegefahrten: Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte/Arbeitsstätte
      • Tätigkeitsstätte
      • Berücksichtigung von Homeoffice-Zeiten
      • Lohnsteuerpauschalierung
      • Besonderheit Außendienstmitarbeiter (Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb)
      • Einzelnachweis und Gesamtkosten
      • Kostendeckelung

Die (private) Dienstwagennutzung in der Abrechnungspraxis

  • Umfang der privaten Nutzung
  • Dienstwagen mit Sonderausstattung
  • Dienstwagen mit nachträglich eingebauter Sonderausstattung
  • Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
  • Mittelbare Zuschüsse des Arbeitnehmers
  • Barlohnumwandlung
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Auszeiten und Teilzeitkonstellationen
  • Abtretung und Pfändung
  • Freistellung durch den Arbeitgeber
  • Ende des privaten Nutzungsrechts
  • Fahrzeugwechsel
  • Nutzung mehrerer Fahrzeuge
  • Elektro- und Elektro-Hybridfahrzeuge
  • Soderfall Poolfahrzeuge / Fahrzeugpool
  • Gelegenheitsfälle
  • Homeoffice und Kurzarbeit - Auswirkung der Corona-Krise auf die Dienstwagenabrechnung
  • Steuerliche Behandlung von Unfallschäden
  • Steuerliche Behandlung der Übernahme von Bußgeldern

Relevante BMF-Schreiben zur Dienstwagenbesteuerung

Aspekte der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung

Neue Kfz-Steuer und CO2- Ausstoß (Exkurs)

  • Berechnungsart der Kfz-Steuer
  • NEFZ-Zyklus und WLTP-Verfahren

Weitere steuerliche Besonderheiten der Elektromobilität (Exkurs)

  • BAFA-Zuschuss
  • Besteuerung von Ladestrom und Ladeinfrastruktur
  • Steuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen beim Arbeitnehmer und beim Arbeitgeber

Steuerbefreiung für die Privatnutzung betrieblicher Fahrräder und E-Bikes (inklusive Pedelecs und S-Pedelecs) (Exkurs)

Steuerbefreiung des Jobtickets

Datenschutz nach DSGVO und BDSG 2018 im Abrechnungsverfahren

  • Rechtsgrundlagen der Datennutzung bei der Entgeltabrechnung
  • Grundzüge der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
  • Informationspflichten
  • Datenverarbeitung mit und ohne Einwilligung
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Blickpunkt Entgeltabrechnung
  • Auftragsverarbeitung – Outsourcing / externe Lohnbuchhaltung zur Entgeltabrechnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Dienstwagenbesteuerung

 

Wer sollte teilnehmen:

Das Seminar wendet sich an Verantwortliche von Pkw-Fuhrparks, MitarbeiterInnen aus dem Bereich Entgeltabrechnung und sonstige Fach- und Führungskräfte, die sich über aktuelle (Rechts-)Fragen der ordnungsgemäßen Entgeltabrechnung von Dienstwagen informieren möchten und sich einen diesbezüglichen Überblick verschaffen wollen. Es empfiehlt sich nicht nur Nachwuchskräften, sondern auch erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen möchten.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits (praktische) Erfahrungen in der Entgeltabrechnung von Dienstwagen sammeln konnten.

Referent/in

Bild Lutz D. Fischer
Lutz D. Fischer
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer ist Gründer der Kanzlei fischer.legal aus Sankt Augustin und bundesweit als juristischer Dienstleister tätig. Er ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Dienstwagen- und Verkehrsrechts. Als Autor hat er zahlreiche Publikationen zum Dienstwagenrecht veröffentlicht, u.a. in der Fachzeitschrift »Flottenmanagement« sowie im Ratgeber »Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement« (Ausgaben 2018-2020 – Kapitel Datenschutz). Daneben steuert er regelmäßig Rechtsinformationen für den wöchentlichen »Flottenmanagement«- Newsletter bei und betreut als Partner die Rechts- und Steuerseiten des Branchenportals www.flotte.de; ferner veröffentlicht er regelmäßig Gastbeiträge im Fuhrpark-Blog von LapID. Als Referent hält er bundesweit offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Vorträge zur Dienstwagenüberlassung mit thematischen Bezügen zu Arbeitsrecht/ Entgeltabrechnung/ Professionellem Schadenmanagement/ Datenschutz.

 

Termine und Orte

In Kürze
 

Informationen über das Seminarhotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung

Veranstaltungsnummer

011020

Gebühr

645 Euro zzgl. MwSt. (bei Einzelbuchung). 545 Euro zzgl. MwSt. (bei Doppelbuchung und mehr)

Sonstiges

o.A.
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